Briefmarken-Sammlerverein Heidelberg und Rohrbach 1891 e. V. (BSV)

 

Heidelberger Briefmarken-Bote - Dezember 2010

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Heidelberger Briefmarken-Bote

Inhalt:          

Editorial
Vereinschronik Teil XIII
Neues Vereinslager

Sammlertreff am 5. Dezember 2010
Heidelberger Philatelisten-Pokal 2010
Briefmarken-Frage zur Million



Boxer aus der Ukraine

Pavarotti aus San Marino
Colmar auf Marke
Papstbesuch auf Zypern


Impressum


Editorial

Liebe Leserin, lieber Leser!

Zunächst möchte ich Ihnen ein gutes, gesundes und glückliches neues Jahr 2011 wünschen!

Der Heidelberger Briefmarken-Bote 2010 erscheint jetzt doch erst Anfang 2011. Ein hohes Maß an beruflichen und privaten Verpflichtungen, sowie der Umzug unseres Vereinslagers in einen neuen Raum (mehr darüber im Heft) haben mir im Dezember jede mögliche freie Minute abgenommen.

Schwamm drüber – jetzt ist er ja da!

Wie Sie am Terminkalender für das neue Jahr sehen, bieten wir unseren Mitgliedern neben 18 Tauschabenden, der Generalversammlung, Vereinsausflug, Sommerfest, Vereinsauktion, Großtauschtag, Weihnachtsessen und Jahresabschluss neben der Philatelie auch wieder jede Menge „Kaffeekränzchen“, bei dem sich die Mitglieder und ihre Familien besser kennen lernen können.

 

 

Wir vom Vorstand würden uns sehr darüber freuen, wenn die angebotenen Veranstaltungen auch rege von Ihnen besucht würden. Denn Sie, liebe(r) Leser/in sind es, die den Verein mit Leben erfüllen!

Welche Rolle spielt die Philatelie in unserer Gegenwart und Zukunft – wie wird sich das Sammlerverhalten ändern, welche Risiken und Chancen haben Vereine in unserer Medienwelt – über all diese Fragen und viele mehr werden wir vom Vorstand uns auch – wie jedes Jahr – Gedanken machen und versuchen, die Weichen für die Zukunft unseres Briefmarken-Sammlervereins Heidelberg und Rohrbach 1891 e.V. richtig zu stellen. Unterstützen Sie uns dabei!

Und nun wünsche ich viel Spaß beim lesen. Übrigens: Wann haben Sie denn das letzte Mal Ihre Briefmarkensammlung angeschaut?

Es grüßt Sie sehr herzlich Ihr

Christian Klouda


Der Briefmarken-Sammlerverein Heidelberg und Rohrbach 1891 e.V.

Ein Rückblick (von Christian Klouda)

Teil XIII: Die Satzung des Vereins für Postwertzeichenkunde in Heidelberg von 1891


 

Nachdem wir in den letzten 12 Ausgaben die sehr spannende Entwicklung der Vereinsgeschichte dargestellt haben, möchten wir heute etwas „trockenere“ Materie nachreichen, die dem einen oder anderen jedoch einen interessanten Vergleich zu der heute aktuellen Situation des Vereins vermittelt und die Gegebenheiten vor fast 120 Jahren widerspiegelt:

Satzung des Vereins für Postwertzeichenkunde in Heidelberg

(Protokoll der 2. Versammlung am Montag, den 19. Oktober 1891)

§ 1 Der Verein, welcher am 5. Oktober 1891 gegründet wurde, führt den Namen: „Verein für Postwertzeichenkunde in Heidelberg“.

Zweck des Vereins ist die Förderung der Kenntnisse auf dem Gebiet der Postwertzeichenkunde. Belehrungen durch Vorträge und Besprechung

über Postwertzeichen, Gelegenheit zur Erweiterung der Sammlungen durch Tauschverbindung und Auswahlsendungen, sowie besonders die Aufrechterhaltung eines regen philatelistischen Lebens der Stadt Heidelberg.

Zur Erreichung diesen Zweckes finden im Winterhalbjahr allmonatlich zwei Versammlungen, und zwar am ersten und dritten Montag jeden Monats abends 8 Uhr, und im Sommerhalbjahr monatlich eine Versammlung, und zwar jeden ersten Montag in Monat statt.

§ 2 Der Verein besteht aus Ehrenmitgliedern, ordentlichen Mitgliedern und außerordentlichen Mitgliedern.
Aufnahmegesuche sind schriftlich an den Vorsitzenden zu richten, welcher in der darauf folgenden Versammlung das Gesuch bekannt gibt und die geheime Abstimmung vornehmen lässt. Dem Aufnahmegesuch wird stattgegeben, wenn eine Mehrheit von 2/3 der abgegebenen Stimmen für dasselbe spricht.

Ehrenmitglieder ernennt die Hauptversammlung oder eine zu diesem Zwecke einberufene außerordentliche Hauptversammlung.

Ordentliches Mitglied kann jedermann werden, welcher das 21. Lebensjahr überschritten hat und einen unbescholtenen Ruf genießt.

Jüngere Leute vom 17. bis zum 21. Lebensjahr können als außerordentliche Mitglieder ohne Stimme und Wahlrecht beitreten. Auswahlsendungen stehen denselben nur nach Erledigung des offiziellen Teiles der statutengemäßen Versammlung zur Verfügung und die entnommenen Wertzeichen müssen alsbald bar beglichen werden. Außerordentliche Mitglieder, welche das 21. Lebensjahr erreicht haben, werden ohne weitere Abstimmung als ordentliche Mitglieder betrachtet.

Die Mitglieder haben es als Ehrensache zu betrachten, ihr Interesse durch rege Beteiligung an den Vereinsangelegenheiten kund zu tun und die Interessen des Vereins nach jeder Richtung zu wahren. Auch ist ein regelmäßiger Besuch der Versammlungen möglichst zu beobachten.

§ 3 Der Jahresbeitrag beläuft sich für die ordentlichen Mitglieder auf M. 4,-, für außerordentliche Mitglieder auf M. 3,- (excl. Gratisbezug des Vereinsorgans) und ist in vierteljährlichen Raten im Voraus zahlbar.

§ 4 Ein Vorstand, der aus vier Mitgliedern besteht, leitet den Verein. Dieselben müssen in oder in der nächsten Umgebung von Heidelberg wohnen. Zum Vorstand gehören:

der Vorsitzende

der Schriftführer und Bibliothekar

der Schatzmeister

der Obmann der Tauschvereinigung.

Dieselben werden alljährlich in der Hauptversammlung durch geheime Abstimmung gewählt. Die aus dem Vorstand ausscheidenden Mitglieder sind wieder wählbar. Scheidet während des Jahres ein Vorstandsmitglied aus, so hat der Vorstand das Recht, als Ersatz ein Vereinsmitglied für das laufende Jahr provisorisch zu erwählen.

Der Vorsitzende hat den Verein den Satzungen gemäß zu leiten, ihn der Öffentlichkeit gegenüber zu vertreten und für Ausführung der Beschlüsse zu sorgen.

Der Schriftführer führt das Protokoll, erledigt den Briefwechsel und verwaltet die Bibliothek.

Der Schatzmeister verwahrt die Vereinskasse und ist für dieselbe haftbar. Auch hat derselbe die Mitgliederliste zu führen.

Ist ein Vorstandsmitglied zeitweise an der Führung seines Amtes verhindert, so tritt ein anderes Vorstandsmitglied an seine Stelle.

Zur Beschlussfassung innerhalb des Vorstandes sind sämtliche vier Vorstandsmitglieder nötig, bei Stimmengleichheit gibt die Stimme des Vorsitzenden den Ausschlag.

§ 5 Der Austritt aus dem Verein kann nur am Schluss eines Kalenderhalbjahres erfolgen und muss spätestens ¼ Jahr vorher dem Vorsitzenden schriftlich angezeigt werden. Der Austretende verzichtet auf alle Rechte an das Vereinsvermögen und bleibt gemäß 7 der Satzung für den Verein etwa treffende Verluste, die aus der Zeit seiner Mitgliedschaft nachweislich herrühren, unbedingt haftbar.










§ 6 Durch Vorstandsbeschluss kann die Ausschließung eines Mitgliedes in folgenden Fällen geschehen:

  1. Wenn der vierteljährliche Beitrag zweimal nacheinander trotz zweimaliger Aufforderung nicht bezahlt wurde.
  2. Wenn die Regulierung eines etwaigen Verlustanteils oder die Abrechnung der Tauschvereinigung verweigert wurde.
  3. Wenn dem betreffenden Mitglied eine unehrenhafte Handlung innerhalb oder außerhalb des Vereins nachgewiesen ist.


§ 7
Hat der Verein Verluste zu tragen, so ist zunächst das Vereinsvermögen mit 2/3 seines Barbestandes dafür haftbar. Außerdem zahlen die ordentlichen Mitglieder zu gleichen Teilen für den etwaigen Mehrbetrag solcher Verluste. Eine Zahlung bezüglich auswärtiger Tauschsendungen tritt jedoch nur dann ein, wenn mit Sicherheit anzunehmen ist, dass der Schaden in Heidelberg verursacht wurde. Trägt ein Vereinsmitglied die Schuld, so ist derselbe allein für den ganzen Betrag haftbar (6).

§ 8 Die Versammlungen werden vom Vorsitzenden und in dessen Verhinderungsfalle durch das älteste Vorstandsmitglied und anhand der vorher bekanntgegebenen Tagesordnung geleitet. Es folgt Verlesung und Genehmigung des Protokolls der vorhergegangenen Versammlung, eventuell Abhaltung von Vorträgen oder angemeldeter Diskussionen über philatelistische Fragen, auch Vorlegung interessanter Postwertzeichen.

Während des offiziellen Teiles der Sitzung ist nur über die gerade zur Erörterung gestellten Angelegenheiten zu sprechen und jede andere Beschäftigung, wie Markentausch und dergl. bis zum Schluss der offiziellen Sitzung zu verschieben. Wer hiergegen verstößt, hat 50 Pfg. in die Vereinskasse zu zahlen.

Nach Schluss der offiziellen Sitzung seitens des Vorsitzenden findet noch eine gemütliche, ungezwungene Vereinigung statt.

§ 9 Eine ordentliche Hauptversammlung findet alljährlich im Dezember statt. Sie beschließt mit einfacher Stimmenmehrheit der anwesenden oder durch schriftliche Vollmacht vertretenen ordentlichen Mitglieder und nimmt den Bericht

a) des Vorsitzenden

b) des Tauschobmanns

c) des Schatzmeisters

entgegen und erteilt den beiden letzteren Entlastung.

Die Hauptversammlung wählt den Vorstand für das kommende Jahr (4) und kann Ehrenmitglieder ernennen, welche sich um den Verein oder um die Postwertzeichenkunde verdient gemacht haben. Endlich kann sie über Sitzungsänderungen und wichtige Änderungen in der Organisation des Vereinswesens beschließen.

Alle hierauf bezügl. Anträge müssen mindestens 14 Tage vorher schriftlich beim Vorsitzenden angemeldet sein. Ergibt sich bei einer Abstimmung Stimmengleichheit, so gilt der betreffende Antrag als abgelehnt.

Die Hauptversammlung ist beschlussfähig, sobald mindestens die Hälfte der ordentlichen Mitglieder anwesend oder durch schriftlich ausgestellte Vollmacht vertreten ist. Falls eine ordnungsgemäß bekanntgegebene Hauptversammlung nicht beschlussfähig ist, so hat innerhalb der nächsten 14 Tage eine neue Hauptversammlung stattzufinden, welche unter allen Umständen beschlussfähig ist.

Eine außerordentliche Hauptversammlung ist jederzeit auf Verlangen von zwei Vorstandsmitgliedern einzuberufen oder auf Antrag von 1/3 der ordentlichen Mitglieder einzuberufen, um über wichtige Änderungen in der Organisation des Vereins oder über Ernennung von Ehrenmitgliedern zu beschließen.

§ 10 Die Auflösung des Vereins kann nur durch Beschluss von ¾ aller in der betr. außerordentlichen Hauptversammlung anwesenden oder durch Vollmacht vertretenen ordentlichen Mitglieder erfolgen. Für den Fall jedoch, dass sich dabei mindestens 5 Mitglieder zur Fortführung des Vereins bereit erklären, gilt derselbe als fortbestehend.

Im Falle der Auflösung des Vereins geht das vorhandene Vereinsvermögen an den städtischen Armenfond über. Das Vereinseigentum wird im Einzelnen durch den Vorstand unter den Mitgliedern in einer dazu einberufenen Versammlung versteigert und der Erlös ebenfalls dem städtischen Armenfonds übergeben.

Ergänzung der Satzung auf der 3. außerordentlichen Hauptversammlung am 2. November 1891:

Für das Vereinsorgan kann für ordentliche Mitglieder jährlich M. 1,- aus der Vereinskasse verausgabt werden. Ordentliche Mitglieder, welche dasselbe zu beziehen wünschen, haben denjenigen Beitrag, welcher den Selbstkostenpreis um M. 1,- übersteigt, nachzuzahlen. Außerordentliche Mitglieder, welche das Vereinsorgan wünschen, zahlen den vollen Selbstkostenpreis.

Quelle: Festschrift HEIDELBERGA 91 des BSV 1914 e.V. Heidelberg

Neues Vereinslager

Ende Dezember 2010 konnten wir unser neues Vereinslager beziehen. Nach zwei Jahren provisorischer Unterbringung im Helmholtz-Keller und einem dortigen Wassereinbruch Mitte 2010 haben wir einen hellen, trockenen Raum im Untergeschoss der Eichendorffhalle in Rohrbach bekommen. Groß genug, um unsere inzwischen auf über 600 Bände angewachsene Philatelistische Bibliothek und all die anderen vereinseigenen Sachen unterzubringen.

Die unmittelbare Nähe zu unserem Tauschlokal Altes Rathaus Rohrbach lässt so eine bessere Nutzung der umfangreichen philatelistischen Literatur durch unsere Mitglieder zu.

Einen besonderen Dank gilt unserem Sammlerfreund Dieter Hirschfeld, der sich in besonderem Maße für unsere Interessen eingesetzt hat, ebenso Herrn Schmidt vom Amt für Schule und Bildung in Heidelberg.

Sammlertreff am 5. Dezember 2010

Unser Sammlertreff für Briefmarken-, Münzen- und Ansichtskartensammler war auch 2010 nur mäßig besucht. Hauptgrund hierfür war die Blitzeismeldung, die am Vorabend durch die Medien ging. Daraufhin hatten wir Stornierungen von 18 reservierten Tischen!

Aus dem Raum Stuttgart und der Pfalz kam so gut wie niemand. Das war schon sehr enttäuschend, wenn man bedenkt, wie viel Arbeit die Vorbereitung einer solchen Veranstaltung macht.
Wollen wir hoffen, dass die nächste Veranstaltung besser besucht wird.


Heidelberger Philatelisten-Pokal 2010

Im Rahmen unseres Sammlertreffs am 5. Dezember 2010 wurde der 17. Heidelberger Philatelisten-Pokal vergeben.

1. Platz: Monika Föhringer Der Papst in der katholischen Kirche
2. Platz: Rolf Böckle* Heidelberger Sonderstempel
3. Platz: Katharina Zegers Wassertiere

*Sammlerfreund Rolf Böckle ist im Jahr 2009 verstorben, seine Frau hat uns die Sammlung für die Ausstellung zur Verfügung gestellt, wofür wir herzlich danken!

Weitere, ausgestellte Exponate im Wettbewerb:

Franz Scholl Heidelberger Druckmaschine
Jan Kempf Großkatzen- Jäger der Wildnis
Vera Wölfer Vogelvielfalt
Stefan Haury Parallelausgaben
Peter Arnold Brücken in der ganzen Welt aus Holz, Stein, Stahl und Beton
Udo Smykla Französisch Ozeanien 1892-1958

Exponate außer Wettbewerb:

BSV Heidelberger Privatpostanstalt Arnold
BSV Der Verein stellt sich vor
BSV Rohrbacher Postgeschichte
BSV Rohrbacher Postkarten
Klouda

Katzen

Klouda Aland
Klouda Olympia auf deutschen Briefmarken
Klouda Bundespräsident Theodor Heuss

 


Briefmarken-Frage zur Million

Die richtige Beantwortung der Frage nach der ersten deutschen Briefmarke brachte einem Kandidaten bei „Wer wird Millionär“ den begehrten Hauptgewinn. Günther Jauch, Moderator der beliebten RTL-Sendung, stellte am Freitag, den 26. November 2010, die folgende Frage:

„Wie heißt die erste deutsche Briefmarke, die 1849 in Bayern herausgegeben wurde?“

A: „Schwarzer Einser“,

B: „Roter Zweier“,

C: „Gelber Dreier“,

D: „Blauer Vierer“?

Für einen Philatelisten ist die Frage nicht schwer. Der Kandidat Ralf Schnoor aus Hannover, der nach eigener Aussage kein Briefmarken­sammler ist, konnte die Frage dennoch souverän mit „A“ beantworten.

Genau genommen ist die Schwarze Einser eine von drei Briefmarken, die am 1. November 1849 in Bayern an die Postschalter kam. Die beiden anderen Marken mit den Ziffernzeichnungen zu drei (blau) und sechs (rotbraun) Kreuzer haben dennoch nicht den Bekanntheitsgrad in der Allgemeinheit erreicht, einfach weil der niedrigste Nominalwert der erste Wert im Satz ist. So gilt die schwarze Ein-Kreuzer-Marke als die erste Marke Deutschlands.
Detlev Moratz


Boxer aus der Ukraine

Die Ukraine widmete zwei in Deutschland wohlbekannten Sport­­lern eine Sondermarke: Den Klitschkos.

Die Ausgabe vom 8. Juni 2010 im Wert von 1,50 Ukrainischen Griwna (UAH) wurde in Bogen zu zehn Stück hergestellt.

Detlev Moratz



Pavarotti aus San Marino

San Marino brachte am 5. Oktober 2010 eine Sondermarke zum 75. Geburtstag von Luciano Pavarotti an die Schalter. Sie wurde im Nominalwert von 2,20 Euro in Bogen zu 20 Stück ausgegeben.

Pavarotti, der am 12. Oktober 1935 in Modena geboren wurde, gilt als einer der bedeutendsten Tenöre der Neuzeit. Seinen Ruhm erreichte er als einer der ‚Drei Tenöre' und als Duettpartner zahlreicher Pop-Künstler. Er starb am 6. September 2007.
Detlev Moratz


Colmar auf Marke

Frankreich gab bereits am 26. April 2010 eine Sondermarke zu 56 Cent mit einem Motiv der elsässischen Stadt Colmar heraus.

Die Marke, die anlässlich eines philatelistischen Frühlingssalons erschien, wurde im Stichtiefdruck in Bogen zu 48 Stück hergestellt.

Detlev Moratz

 


Papstbesuch auf Zypern


Zypern brachte am 4. Juni 2010 eine Sondermarke zum Papstbesuch an die Schalter. Für Zypern war es der erste Besuch eines Papstes der römisch katholischen Kirche überhaupt.

Die Marke mit Papst Benedikt XVI. zu 51 Cent erschien in einem attraktiven, querformatigen Bogen mit sechs Werten.

Detlev Moratz


Impressum

Der Heidelberger Briefmarken-Bote ist die Vereinszeitschrift des Briefmarken-Sammlerverein Heidelberg und Rohrbach 1891 e.V.

Verantwortlich i.S.d.PrGes. ist der Vorstand des Vereins.
Der Heidelberger Briefmarken-Bote erscheint halbjährlich, im Juni und Dezember des Jahres.

Redaktion:
Christian Klouda
Detlev Moratz
Prof. Dr. Horst Friebolin

Es bleiben alle Presse- und Autorenrechte (auch für Abbildungen) dem jeweiligen Urheber/Besitzer vorbehalten.

Bezug:
Der Heidelberger Briefmarken-Bote wird an alle Vereinsmitglieder kostenlos verteilt und kann darüber hinaus zum Einzelpreis von 2,- Euro (zuzügl. Porto) bezogen werden.

Anschrift der Redaktion:
Christian Klouda, Kolbenzeil 12, 69126 Heidelberg
Tel. 0 62 21 / 37 33 31, Fax 0 62 21 / 31 95 61
E-Mail: Klouda@Briefmarken-Heidelberg.de

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